- 5 Ob 1552/91
Entscheidungstext OGH 12.11.1991 5 Ob 1552/91
- 8 Ob 607/93
Auch; Beisatz: Wenn auch die Höhe des angemessenen Schmerzengeldes eine Frage des Einzelfalles ist, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des
§ 502 Abs 1 ZPO zu begründen vermag, ist die Revision ausnahmsweise wegen der eklatanten Fehlbemessung des Schmerzengeldes, die völlig aus dem Rahmen der ständigen oberstgerichtlichen Rechtsprechung fällt, aus Gründen der Einzelfallgerichtigkeit zulässig und berechtigt. (T1)
- 8 Ob 1642/93
Entscheidungstext OGH 14.10.1993 8 Ob 1642/93
Ähnlich; Beisatz: Hier: Frage des Kündigungsgrundes des erheblich nachteiligen Gebrauchs. (T2)
- 9 Ob 1613/94
Entscheidungstext OGH 12.10.1994 9 Ob 1613/94
Auch; Beis wie T1
- 3 Ob 1634/94
Entscheidungstext OGH 22.02.1995 3 Ob 1634/94
Auch
- 3 Ob 1572/95
Entscheidungstext OGH 12.07.1995 3 Ob 1572/95
nur: Hängt die Entscheidung von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab, ist deren rechtliche Würdigung vom Obersten Gerichtshof nicht zu überprüfen. Nur bei einer auffallenden Fehlbeurteilung hätte er einzugreifen. (T3)
- 3 Ob 2128/96d
Entscheidungstext OGH 29.05.1996 3 Ob 2128/96d
Auch; nur T3
- 3 Ob 2104/96z
Entscheidungstext OGH 15.05.1996 3 Ob 2104/96z
Auch; nur T3
- 10 Ob 1619/95
Entscheidungstext OGH 09.01.1996 10 Ob 1619/95
Auch; Beisatz: Umsatzsteuer aus Verzugszinsen: keine erhebliche Rechtsfrage, so schon ecolex 1995, 918). (T4)
- 2 Ob 2107/96h
Entscheidungstext OGH 13.06.1996 2 Ob 2107/96h
Auch; nur T3
- 9 ObA 95/97d
nur T3; Beisatz: Hier: Frage, ob die Lösung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer stillschweigend erfolgt ist oder nicht. (T5)
- 9 ObA 212/97k
nur T3; Beis wie T5
- 9 ObA 174/98y
Auch; nur T3
- 8 ObA 129/99z
Auch; nur T3; Beis wie T5
- 7 Ob 125/99d
nur T3; Beisatz: Hier: Sicherung der Wiederherstellung des abgebrannten Wirtschaftsgebäudes (
§ 97 VersVG). (T6)
- 2 Ob 187/99k
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Umfang der Aufklärungspflichten im vorvertraglichen Schuldverhältnis. (T7)
- 10 Ob 270/99z
- 1 Ob 268/99i
Beisatz: Hier: Vorwerfbarkeit der dem Mieter fehlenden Abhilfemöglichkeit gegen ein unleidliches Verhalten seiner Wohnungsgenossen. (T8)
- 9 Ob 37/00g
nur T3
- 7 Ob 96/01w
Auch; nur T3
- 3 Ob 316/00t
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Beurteilung des Verhaltens eines Servitutsberechtigten. (T9)
- 3 Ob 286/00f
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Einhaltung von Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten. (T10)
- 8 ObA 179/01h
nur T3; Beis wie T5
- 8 Ob 225/01y
nur T3; Beisatz: Hier: Begründung eines Wohnsitzes im Sinne des
§ 66 JN. (T11)
- 2 Ob 12/02g
Auch; Beis wie T1 nur: Wenn auch die Höhe des angemessenen Schmerzengeldes eine Frage des Einzelfalles ist, die in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des
§ 502 Abs 1 ZPO zu begründen vermag, ist die Revision ausnahmsweise wegen der Fehlbemessung des Schmerzengeldes, aus Gründen der Einzelfallgerichtigkeit zulässig und berechtigt. (T12)
- 1 Ob 41/02i
- 2 Ob 145/02s
Vgl auch; Beisatz: Zulässigkeit der Revision, weil Rechtsprechung zur Schmerzengeldrente in Verbindung mit der neuesten Judikatur des Obersten Gerichtshofes zur Schmerzengeldbemessung bei schwersten Verletzungen fehlt. (T13)
- 8 Ob 208/02z
Auch; nur T3; Beisatz: Hier: Frage, ob die Vermieterin wider Treu und Glauben den Eintritt des neuen Mieters in den Mietvertrag vereitelt habe. (T14)
- 7 Ob 167/03i
Auch; Beisatz: Hier: Zur Frage, ob in der Aufrechnungserklärung des Beklagten die Forderung, die durch die Aufrechnung getilgt werden soll, bestimmt beziehungsweise zumindest bestimmbar bezeichnet wurde. (T15)
- 7 Ob 273/03b
Vgl auch; nur T3
- 3 Ob 235/03k
Auch
- 5 Ob 235/03z
Auch; nur T3; Beis wie T11
- 6 Ob 53/04v
Auch
- 10 Ob 42/04f
Vgl auch; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Verhalten des Unterbestandnehmers. (T16)
- 10 ObS 139/04w
nur T3
- 6 Ob 301/05s
Beisatz: Hier: Nachteiliger Gebrauch verneint: Dem Bestandnehmer war es gestattet, das im Bestandobjekt befindliche Inventar zu entfernen und durch eigenes zu ersetzen. Die übrigen Schäden entstanden bei ordnungsgemäßer Benutzung des Bestandobjekts. (T17)
- 9 Ob 3/06s
nur T3
- 7 Ob 146/06f
Vgl auch; nur T3; Beisatz: Hier: Eigenbedarf des Vermieters durch Neuverteilung der Wohnräume. (T18)
- 7 Ob 157/06y
Vgl; nur T3; Beis wie T10
- 2 Ob 147/06s
- 7 Ob 117/07t
Vgl; nur T3; Beisatz: Hier: Die Frage, „ob die Benutzung eines unzureichend gesicherten Wanderweges ein Mitverschulden im Sinn einer Sorglosigkeit gegenüber eigenen Gütern darstellt", ist eine Frage des Einzelfalls. (T19)
- 2 Ob 27/07w
Vgl auch; Beis wie T12
- 2 Ob 207/07s
Vgl; Beis wie T1
- 2 Ob 7/08f
Vgl; Beis wie T1; Beis wie T12
- 5 Ob 223/08t
Auch; Beis wie T10
- 6 Ob 22/09t
Vgl; Beisatz: Hier: Verkehrssicherungspflichten und Verschuldensteilung. (T20)
- 7 Ob 160/09v
Auch
- 8 Ob 79/10s
Beisatz: Hier: Verschuldensteilung. (T21)
- 2 Ob 136/10d
Auch; Vgl Beis wie T1
- 7 Ob 46/11g
Auch
- 7 Ob 71/11h
Auch; Beisatz: Hier: Fehlen einer regelmäßigen geschäftlichen Tätigkeit im Hinblick auf
§ 30 Abs 2 Z 7 MRG. (T22)
- 2 Ob 245/07d
Auch
- 7 Ob 221/11t
Entscheidungstext OGH 25.01.2012 7 Ob 221/11t
Vgl; Beis wie T19
- 7 Ob 228/11x
Entscheidungstext OGH 25.01.2012 7 Ob 228/11x
Auch
- 5 Ob 128/12b
Entscheidungstext OGH 26.07.2012 5 Ob 128/12b
Auch
- 7 Ob 145/12t
Entscheidungstext OGH 19.12.2012 7 Ob 145/12t
Auch; Auch Beis wie T19
- 9 ObA 5/13w
Entscheidungstext OGH 24.04.2013 9 ObA 5/13w
Ähnlich; Beisatz: Hier: Zumutbarkeit, den Zugang einer Arbeitgeberkündigung zu ermöglichen. (T23)
- 10 ObS 168/13y
Entscheidungstext OGH 19.11.2013 10 ObS 168/13y
nur T3; Beisatz: Hier: Frage der Unzumutbarkeit des Wohnortwechsels. (T24)
- 8 Ob 32/14k
Entscheidungstext OGH 30.10.2014 8 Ob 32/14k
Auch; nur T3
- 1 Ob 19/15y
Entscheidungstext OGH 23.04.2015 1 Ob 19/15y
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