RS OGH 1991/11/14 7Ob615/91, 1Ob502/94, 7Ob251/98g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.1991
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Norm

ABGB §140 Bc
B-VG Art7
KarenzurlaubserweiterungsG allg

Rechtssatz

Daß das Recht auf Karenzurlaub wegen bestehender (weiterer Unterhaltsverpflichtungen) Verpflichtungen tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit und der Gleichbehandlung von Mann und Frau in bezug auf das Recht auf Karenzurlaub.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047628

Dokumentnummer

JJR_19911114_OGH0002_0070OB00615_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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