Norm
ABGB §140 BcRechtssatz
Daß das Recht auf Karenzurlaub wegen bestehender (weiterer Unterhaltsverpflichtungen) Verpflichtungen tatsächlich nicht in Anspruch genommen werden kann, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Gleichheit und der Gleichbehandlung von Mann und Frau in bezug auf das Recht auf Karenzurlaub.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047628Dokumentnummer
JJR_19911114_OGH0002_0070OB00615_9100000_003