Norm
ABGB §140 BbRechtssatz
Soweit der Unterhaltsschuldner im Erbweg Vermögen erwarb, unterlagen jedenfalls die Erträgnisse dieses Vermögens schon bisher der Einbeziehung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047397Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2018