RS OGH 1991/11/17 10ObS278/91, 10ObS130/92 (10ObS131/91, 10ObS132/92), 10ObS73/94, 10ObS2115/96v, 10

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Veröffentlicht am 17.11.1991
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Norm

ASGG §87

Rechtssatz

Zur Widerlegung des vom Kläger erbrachten Anscheinsbeweises genügt nicht der Beweis einer abstrakten Möglichkeit, sondern es muss die konkrete, zumindest gleich hohe Wahrscheinlichkeit bewiesen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086043

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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