Norm
ASGG §87Rechtssatz
Zur Widerlegung des vom Kläger erbrachten Anscheinsbeweises genügt nicht der Beweis einer abstrakten Möglichkeit, sondern es muss die konkrete, zumindest gleich hohe Wahrscheinlichkeit bewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0086043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.09.2012