Norm
DSt 1990 §1 Abs1 C4Rechtssatz
In Zweifelsfällen (bloß mittelbare Auftragserteilung, ungeklärte Vertretungsbefugnis für juristische Person) hat sich der Rechtsanwalt zu überzeugen, ob sein Einschreiten durch eine ordnungsgemäß erteilte Vollmacht gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0055214Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018