Norm
JN §1 CXRechtssatz
Eine erteilte Baubewilligung als eine öffentlich - rechtliche Zulässigerklärung kann niemals privatrechtliche Einwendungen präjudizieren. Die Baubehörde ist nicht berufen, über Privatrechte zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0045664Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.02.2015