Norm
AÜG §10Rechtssatz
Weder in "freien", dh nicht auf gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Ermächtigung beruhenden und daher unzulässigen Betriebsvereinbarungen noch in zulässiger Betriebsvereinbarungen enthaltene Entgeltregelungen sind für die Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes auf die überlassene Arbeitskraft anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050695Dokumentnummer
JJR_19911120_OGH0002_009OBA00196_9100000_008