Norm
ABGB §1393 CeRechtssatz
Präsentationsrechte berechtigen zwar den Mieter nicht schon durch eine bloße Erklärung die Vertragsübernahme zu bewirken, verpflichten den Vermieter aber mit einem vom bisherigen Mieter namhaft gemachten Dritten einen Vertrag gleichen (oder bestimmten abweichenden) Inhalts abzuschließen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032882Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.07.2018