RS OGH 1991/11/20 13Os112/91

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Veröffentlicht am 20.11.1991
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Norm

GebAG 1975 §50 Abs2
StPO §33 Abs2 A

Rechtssatz

Eine Ermessensentscheidung ist an sich der Nachprüfung im Nichtigkeitsverfahren entzogen. Das durch den § 50 Abs 2 GebAG eingeräumte Ermessen ist jedoch dadurch beschränkt, daß die damit angeordnete Besserstellung des Sachverständigen wegen der schwierigen und höherwertigen Leistung gegenüber den Durchschnittsfällen des Abs 1 nicht in eine Schlechterstellung verwandelt werden darf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059394

Dokumentnummer

JJR_19911120_OGH0002_0130OS00112_9100000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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