RS OGH 1991/11/20 9ObA602/91

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Veröffentlicht am 20.11.1991
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Norm

AÜG §11

Rechtssatz

Im Vertrag zwischen Überlasser und zu überlassender Arbeitskraft ist die Vereinbarung einer einmonatigen Probezeit zulässig. Wenn die einmonatige Probezeit zur verläßlichen Beurteilung der Kenntnisse und Fähigkeiten einer qualifizierten Arbeitskraft nicht ausreicht, ist die Vereinbarung einer Befristung für die zur Erprobung unbedingt erforderliche Zeit zulässig.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 602/91
    Entscheidungstext OGH 20.11.1991 9 ObA 602/91
    Veröff: SZ 64/162 = Arb 10979 = RdW 1992,184 = ecolex 1992,188

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049789

Dokumentnummer

JJR_19911120_OGH0002_009OBA00602_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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