Norm
StGB 1975 §242Rechtssatz
Die Entnahme von Geld aus einem Bankautomaten mit Hilfe einer gefälschten Codekarte ist nicht als Diebstahl oder Unterschlagung, sondern als Computerbetrug strafbar.
Veröff: JR 1993,512
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1991:RS0103923Dokumentnummer
JJR_19911122_AUSL000_002STR00376_9100000_001