Norm
MRG §18 Abs2Rechtssatz
Will der Mieter seine Ansprüche nur in einem unselbständigen Rückforderungsverfahren innerhalb des Verfahrens nach §§ 18 ff MRG geltend machen, kommt eine Überweisung seines Antrages in das streitige Verfahren nicht in Betracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070463Dokumentnummer
JJR_19911126_OGH0002_0050OB00050_9100000_001