Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Unter "Arbeiten an exponierten Stellen" sind solche zu verstehen, die wegen der besonderen Art der Arbeitsbedingungen (etwa laufende Maschinen, Funkenflug udgl) oder der Benützung des Arbeitsgerätes (wie Leitern oder Gerüste) für jedermann einsichtig ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084597Dokumentnummer
JJR_19911126_OGH0002_010OBS00325_9100000_001