RS OGH 1991/11/26 10ObS325/91

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Veröffentlicht am 26.11.1991
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Norm

ASVG §255 Da

Rechtssatz

Unter "Arbeiten an exponierten Stellen" sind solche zu verstehen, die wegen der besonderen Art der Arbeitsbedingungen (etwa laufende Maschinen, Funkenflug udgl) oder der Benützung des Arbeitsgerätes (wie Leitern oder Gerüste) für jedermann einsichtig ein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084597

Dokumentnummer

JJR_19911126_OGH0002_010OBS00325_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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