Rechtssatz
Dem Eigentümer eines Anteils, mag er auch als Verpflichteter Partei des gemeinsam geführten Exekutionsverfahrens sein, fehlt eine Beschwer, wenn ein fremder Anteil mit einem zu geringen oder zu hohen Wert geschätzt und entsprechend ausgeboten wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0002462Dokumentnummer
JJR_19911127_OGH0002_0030OB00115_9100000_004