Norm
ABGB §294 CRechtssatz
Wird ein Unternehmen auf fremdem Grund betrieben, dann gehört das Unternehmenszubehör nicht zum Zubehör der Liegenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0003720Dokumentnummer
JJR_19911127_OGH0002_0030OB00105_9100000_003