Norm
ABGB §140 BeRechtssatz
Sonderbedarf ist der - den Regelbedarf übersteigende - Bedarf, der dem Unterhaltsberechtigten infolge Berücksichtigung der bei der Ermittlung des Regelbedarfes bewusst außer acht gelassenen Umstände erwächst.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047564Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2020