RS OGH 1991/12/3 4Ob1/92

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Veröffentlicht am 03.12.1991
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Norm

UrhG §80

Rechtssatz

Absolut schutzunfähig sind nach der neueren Rechtsprechung des OGH solche Zeichen, die zur Bezeichnung bestimmter Gattungen von Waren oder Dienstleistungen im Verkehr allgemein gebräuchlich sind (§ 4 Abs 1 Z 3 MSchG); sie können nicht nur nicht als Marke registriert werden (§ 4 Abs 2 MSchG); sondern genießen auch keinen Schutz nach § 80 UrhG.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsleistung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0077036

Dokumentnummer

JJR_19911203_OGH0002_0040OB00001_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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