Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Zumindest fahrlässige Verletzung der Treuepflicht durch leitende Angestellte die der Hausbank die - objektiv unrichtige - Mitteilung machen, der Arbeitgeber werde seine Betriebsstätte am Ort der Bank schließen unter gleichzeitiger Erkundung der Kreditmöglichkeiten für die Gründung eines eigenen Unternehmens in dieser Branche. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurrenz, Vertrauensunwürdigkeit, Untreue, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029695Dokumentnummer
JJR_19911204_OGH0002_009OBA00208_9100000_004