Norm
AngG §27 Z1 E1a. AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Fällt dem Angestellten nur fahrlässige Gefährdung betrieblicher Interessen zur Last, dann ist das Verhalten nicht dem ersten, sondern dem dritten Tatbestand des § 27 Z 1 AngG zuzuordnen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Untreu, Vertrauensunwürdigkeit, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, wichtiger Grund, Entlassungsgrund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Fahrlässigkeit, Versehen, Verschulden, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029718Dokumentnummer
JJR_19911204_OGH0002_009OBA00208_9100000_006