Norm
ArbVG §95Rechtssatz
Für die Qualifikation einer Wohnung als Werkswohnung ist es zwar erforderlich, daß der Betriebsinhaber verfügungsberechtigt ist und daß ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht, nicht aber, daß die Wohnung unter dem angemessenen Benützungsentgelt vergeben wird. Diese Möglichkeit ist lediglich fakulativ.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051132Dokumentnummer
JJR_19911204_OGH0002_009OBA00212_9100000_002