RS OGH 1991/12/4 9ObA212/91

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Veröffentlicht am 04.12.1991
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Norm

ArbVG §95
MRG §1 Abs2 Z2

Rechtssatz

Für die Qualifikation einer Wohnung als Werkswohnung ist es zwar erforderlich, daß der Betriebsinhaber verfügungsberechtigt ist und daß ein Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis besteht, nicht aber, daß die Wohnung unter dem angemessenen Benützungsentgelt vergeben wird. Diese Möglichkeit ist lediglich fakulativ.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 212/91
    Entscheidungstext OGH 04.12.1991 9 ObA 212/91
    Veröff: JBl 1992,803 = Arb 10980 = RdW 1992,245 = ecolex 1992,259 = ecolex 1992,260

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0051132

Dokumentnummer

JJR_19911204_OGH0002_009OBA00212_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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