Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die Treue ist als Korrelat zu dem Vertrauen anzusehen, das der Arbeitgeber dem Angestellten durch Einblicke in die Angelegenheiten seines Geschäftsbetriebes oder seiner Produktionsweise sowie durch Überlassung der Verfügung über Arbeitsmaterial oder geschäftliche Unterlagen (hier: Rentabilitätsberechnungen) und dergleichen gewährt. Da dem leitenden Angestellten im allgemeinen ein umfaßenderer Einblick in die Betriebsstruktur und Geschäftsstruktur gewährt und ihm damit vom Arbeitgeber mehr anvertraut wird als einem Angestellten in untergeordneter Position, sind an das Verhalten des Angestellten in leitender Stellung insoweit strengere Anforderungen zu stellen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
Untreue, Treuepflicht, Maßstab, gesetzlicher Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029726Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.02.2021