RS OGH 1991/12/10 10ObS344/91, 10ObS29/99h, 10ObS282/02x

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Veröffentlicht am 10.12.1991
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Norm

ASVG §255 Ca
ASVG §273

Rechtssatz

Die Verweisung eines bisher Teilzeitbeschäftigten auf Teilzeitarbeit ist möglich. Eine Verweisung auf Teilzeitbeschäftigung darf nur dann unterbleiben, wenn die Teilzeitarbeit in einer bestimmten Branche noch nicht heimisch geworden ist, oder wenn der Versicherte mit einer Teilzeitbeschäftigung die allenfalls vorgesehene "Lohnhälfte" nicht erreicht (unter ausdrücklicher Ablehnung der Rechtsprechung des OLG unter Billigung der Ansicht Schrammels in geminderte Arbeitsfähigkeit, DRdA 1988,265).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085100

Dokumentnummer

JJR_19911210_OGH0002_010OBS00344_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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