Norm
UVG §7 Abs1 Z1Rechtssatz
Die Prüfung ob die im Titel festgesetzte Unterhaltspflicht noch besteht oder, der gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht entsprechend, zu hoch festgesetzt ist, hat nach den Umständen des Einzelfalles vom materiellen Unterhaltsanspruch des Kindes gegen den Unterhaltspflichtigen auszugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0042675Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021