Norm
ABGB §140 CaRechtssatz
Ein keinerlei Erträgnisse abwerfender, der eigenen Wohnversorgung dienender Rohbau eines Einfamilienhauses als einziges Vermögen des Unterhaltspflichtigen kann nicht zur Erfüllung der Unterhaltspflicht herangezogen werden; dies ist unzumutbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047477Dokumentnummer
JJR_19911212_OGH0002_0080OB00634_9100000_001