Norm
ABGB §1091 DRechtssatz
Für den Bereich des Handelsrechtes ist es einhellige Auffassung, dass bei der Verpachtung eines gewerblichen Betriebes für die Dauer der Pachtzeit der Pächter und nicht der Verpächter Unternehmer ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0061195Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.05.2016