Norm
StGB §64 Abs1 Z4Rechtssatz
Österreichische Interessen werden (schon) durch die beabsichtigte Verbringung von (aus den Niederlanden ausgeführtem und nach Belgien eingeführtem) Suchtgift nach Österreich verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0092207Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.11.2019