Norm
ABGB §97Rechtssatz
Hat der Ehemann in Ausübung seines Weitergaberechtes die Ehewohnung an den gemeinsamen Sohn abgetreten und wurde dabei von beiden offenbar die Absicht verfolgt, Ansprüche der Ehefrau nach § 97 ABGB zu unterlaufen, so hat die Ehefrau gegen beide Beklagte Ansprüche auf Schadenersatz (Naturalrestitution). Es ist ihr auch das rechtliche Interesse zuzubilligen, daß das Bestehen ihrer Ansprüche aus § 97 ABGB festgestellt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009522Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009