Norm
ASGG §54 Abs1Rechtssatz
Ist aber nur eine Teilposition (hier der Wert der der Berechnung des weiterzuzahlenden Entgeltes zugrunde zu legende Einzelstunde bei Stundenlöhnen) im Rahmen einer im übrigen unbestrittenen Entgeltberechnung zwischen den Parteien strittig, so kann sich das Feststellungsbegehren auf diese Position beschränken. Durch die Entscheidung über das in dieser Form erhobene Begehren wird das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien die Lohnzahlung betreffend streitbereinigend entschieden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085575Dokumentnummer
JJR_19911218_OGH0002_009OBA00205_9100000_002