Norm
ASGG §54 Abs1Rechtssatz
Auch die Höhe der Entlohnung aus einem Arbeitsverhältnis kann als quantitativer Teil der gesamten Rechtsbeziehungen aus dem Arbeitsverhältnis zum Gegenstand eines Feststellungsbegehrens gemäß § 54 Abs 1 ASGG gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085603Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008