Norm
GmbHG §39 Abs4Rechtssatz
Wer von der Ausübung des Stimmrechtes im fremden Namen ausgeschlossen ist, kann dazu auch nicht wirksam einem Dritten Vollmacht erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010