RS OGH 1991/12/19 12Os135/91

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Veröffentlicht am 19.12.1991
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Norm

StGB §133 B

Rechtssatz

Der vom Käufer und Wiederverkäufer erzielte Kaufpreis ist grundsätzlich diesem nicht vom Erstverkäufer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache anvertraut, es sei denn, es wäre eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen worden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094004

Dokumentnummer

JJR_19911219_OGH0002_0120OS00135_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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