Norm
GmbHG §38 Abs2Rechtssatz
Entscheidend ist für die Zulässigkeit gesellschaftsvertraglicher Änderungen nur, daß die den Gegenstand der Veränderung bildenden Vertragsbestimmungen den Gesellschaftern gehörig angekündigt worden waren, der über den Gegenstand gefaßte Beschluß kann aber auch über einen im Zuge der Verhandlung und Beratung modifizierten Antrag wirksam zustandekommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059758Dokumentnummer
JJR_19911219_OGH0002_0080OB00595_9000000_003