Norm
GmbHG §39Rechtssatz
Der OGH ist der Ansicht, dass auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung ein Generalversammlungsbeschluss, der wegen eines auf sein Ergebnis wirksamen Verstoßes bei der Beschlussfeststellung anfechtbar ist, durch einen ordnungsgemäßen und alle Zweifel an der Gültigkeit des betroffenen Beschlusses beseitigenden neuen Gesellschafterbeschluss mit der Wirkung bestätigt werden kann, dass er nunmehr anfechtungsfrei ist ein etwaiger Anfechtungskläger hinsichtlich des ersten Beschlusses klaglos gestellt wird. Die Frage der Fehlerhaftigkeit der Feststellung des ursprünglichen Beschlusses hat in den ihn betreffenden Anfechtungsprozess nur mehr für die Prozesskosten Bedeutung, auf deren Ersatzanspruch der Anfechtungskläger sein Klagebegehren einschränken müsste.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059787Dokumentnummer
JJR_19911219_OGH0002_0080OB00595_9000000_005