Norm
ASVG §255 Abs3 DcRechtssatz
Ein Saisonarbeitsplatz gewährleistet kein regelmäßiges, den Lebensunterhalt durchgehend sicherndes Einkommen. Bloße Saisonarbeitsstellen sind daher als Verweisungsberufe im Rahmen der Prüfung eines Pensionsanspruches wegen geminderter Arbeitsfähigkeit jedenfalls dann außer Betracht zu lassen, wenn der Versicherte bisher nicht laufend als Saisonarbeitskraft tätig war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084653Dokumentnummer
JJR_19920114_OGH0002_010OBS00369_9100000_001