RS OGH 1992/1/14 5Ob6/92, 5Ob193/12m

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Veröffentlicht am 14.01.1992
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Norm

MRG §37 Abs1 Z8
MRG §37 Abs4

Rechtssatz

Für das Begehren auf Überprüfung des Mietzinses auf seine gesetzliche Zulässigkeit (§ 37 Abs 1 Z 8 MRG) und den sich daraus allenfalls ergebenden Rückforderungsanspruch (§ 37 Abs 4 MRG) ist grundsätzlich der am Mietvertrag als Vermieter beteiligte Vertragspartner passiv legitimiert.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0070564

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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