RS OGH 1992/1/14 4Ob125/91, 4Ob55/93, 4Ob245/99d, 4Ob111/08i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1992
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Norm

UrhG §2 Z3

Rechtssatz

Bei Kartenwerken ist die bloße Wiedergabe geographischer Tatsachen, die sich aus der Landvermessung ergeben, wie der Verlauf von Gebirgszügen, Flüssen, Straßen und die Lage von Orten, nicht schutzfähig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076993

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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