Norm
UrhG §2 Z3Rechtssatz
Bei Kartenwerken ist die bloße Wiedergabe geographischer Tatsachen, die sich aus der Landvermessung ergeben, wie der Verlauf von Gebirgszügen, Flüssen, Straßen und die Lage von Orten, nicht schutzfähig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076993Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008