Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Innerhalb eines Quotensystems für Durchschnittsfälle sind konkurrierende Unterhaltsverpflichtungen gleichfalls durch prozentuelle Abstriche zu berücksichtigen, nicht aber - selbst wenn sie in Exekutionstiteln verkörpert sind - als absolute Beträge vorweg vom Einkommen abzuziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0047474Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.12.2016