RS OGH 1992/1/15 1Ob627/91, 6Ob279/98t, 3Ob218/03k, 2Ob213/19s

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Veröffentlicht am 15.01.1992
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Norm

ABGB §692

Rechtssatz

Das Recht zur Kürzung der Vermächtnisse nach dieser Bestimmung steht nur dem bedingt erbserklärten Erben zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0012644

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

22.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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