Norm
UbG §2Rechtssatz
Kann ein Patient ein versperrtes Zimmer, eine versperrte Station, nicht ständig bedingungslos allein schon auf Grund seines freien Willens verlassen, sondern erst nach Ersuchen und unter Mitwirkung eines Pflegers, liegt ein geschlossener Bereich im Sinne des UbG dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075868Dokumentnummer
JJR_19920116_OGH0002_0070OB00639_9100000_001