RS OGH 1992/1/16 7Ob506/92

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Veröffentlicht am 16.01.1992
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Norm

IPRG §37

Rechtssatz

Bei der Schenkung gehört die wirkliche Übergabe zum Titel, weshalb diese Frage nach dem für die Schenkung geltenden Statut zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0077278

Dokumentnummer

JJR_19920116_OGH0002_0070OB00506_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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