Norm
UbG §19 Abs1Rechtssatz
Das Verfahren zur Überprüfung der Zulässigkeit der Unterbringung soll von Amts wegen eingeleitet werden, sobald das Gericht, von wem auch immer, von der Aufnahme des Kranken erfährt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0075945Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020