Norm
StGB §162Rechtssatz
Im Fall des Verheimlichens von Lohnbestandteilen durch "Schwarz" -Bezüge tritt die Beeinträchtigung der Gläubigerbefriedigung - sofern sich die exekutive Eintreibung der betreffenden Forderung zumindest bereits faßbar abzeichnet - schon mit der darin gelegenen scheinbaren Vermögensverringerung ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0096195Dokumentnummer
JJR_19920121_OGH0002_0110OS00128_9100000_001