Norm
StPO §143 ffRechtssatz
Die strafprozessualen Bestimmungen über die gerichtliche Beschlagnahme regeln ausschließlich die Begründung gerichtlichen Gewahrsams an bestimmten körperlichen Sachen; sie vermögen demgemäß die Sperre eines Sparkontos (als ein die Forderung des aus der Spareinlage Berechtigten gegenüber der Kreditunternehmung betreffendes Zahlungsverbot) nicht zu stützen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0097376Dokumentnummer
JJR_19920123_OGH0002_0120OS00095_9100000_005