RS OGH 1992/1/28 10ObS363/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.1992
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Norm

ASVG §255 Da

Rechtssatz

Auf die Gründe, aus denen eine Versicherte nicht überwiegend in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig war, kommt es nicht an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084434

Dokumentnummer

JJR_19920128_OGH0002_010OBS00363_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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