Norm
ASVG §255 DaRechtssatz
Auf die Gründe, aus denen eine Versicherte nicht überwiegend in einem erlernten oder angelernten Beruf tätig war, kommt es nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0084434Dokumentnummer
JJR_19920128_OGH0002_010OBS00363_9100000_002