Norm
HbG §7Rechtssatz
Nach § 23 Abs 1 Z 1 MRG besteht der Beitrag für Hausbesorgerarbeiten unter anderem aus den dem Hausbesorger gebührenden Entgelten. Dabei wird - anders als nach der während der Geltung des MG durch § 9 HbG getroffenen Regelung - nicht zwischen dem Entgelt nach § 7 HbG (hier betreffend die regelmäßige Reinigung des Hauses im Sinne des § 4 Abs 1 HbG) und dem anderweitigen Entgelt gemäß § 12 HbG (hier betreffend außerordentliche Reinigungsarbeiten) unterschieden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0063005Dokumentnummer
JJR_19920128_OGH0002_0050OB00073_9100000_001