RS OGH 1992/1/29 9ObA251/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.01.1992
beobachten
merken

Norm

AZG §10

Rechtssatz

Der Umstand allein, daß im KollV ein Mindestentgelt festgelegt ist, führt noch nicht dazu, den dieses Mindestentgelt übersteigenden Teil der vereinbarten Entlohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung als pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden zu beurteilen. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051755

Dokumentnummer

JJR_19920129_OGH0002_009OBA00251_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten