Norm
AZG §10Rechtssatz
Der Umstand allein, daß im KollV ein Mindestentgelt festgelegt ist, führt noch nicht dazu, den dieses Mindestentgelt übersteigenden Teil der vereinbarten Entlohnung auch ohne entsprechende Vereinbarung als pauschale Abgeltung geleisteter Überstunden zu beurteilen. (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0051755Dokumentnummer
JJR_19920129_OGH0002_009OBA00251_9100000_001