Norm
IESG allgRechtssatz
Dem Zweck des IESG entspricht es, unter Schadenersatzansprüchen "aus dem Arbeitsverhältnis" nur solche Ansprüche zu verstehen, die mit den ein Arbeitsverhältnis kennzeichnenden Hauptpflichten und Nebenpflichten in einem solchen Sachzusammenhang stehen, dass davon ausgegangen werden kann, die Ansprüche hätten ihren Entstehungsgrund letztlich im Arbeitsverhältnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076382Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.05.2015