Norm
IESG §1 Abs2 Z2Rechtssatz
Der Schaden, der durch Aufgabe eines Arbeitsverhältnisses anlässlich der Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses mit dem - nunmehr insolventen - Arbeitgeber entstanden ist, ist nicht als aus dem letzten Arbeitsverhältnis resultierender Schaden im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 IESG anzusehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0076561Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2010