RS OGH 1992/2/5 2Ob61/91, 2Ob136/06y, 2Ob237/07b, 10ObS154/10k, 2Ob20/15b, 2Ob72/16a

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Veröffentlicht am 05.02.1992
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Norm

ABGB §6

Rechtssatz

Gesetzesmaterialien können nur zur Auslegung des Gesetzes, dessen Vorarbeiten sie sind, herangezogen werden. Nicht zulässig ist es, aus den erläuternden Bemerkungen zu einer Regierungsvorlage darauf zu schließen, welche Absicht der Gesetzgeber bei Erlassung eines früheren Gesetzes hatte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0008771

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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