Norm
StGB §12 BbRechtssatz
Die Bestimmung kann auch durch Mittelspersonen, deren sich der Bestimmende zur Einwirkung auf den Willen des (ihm bekannten oder unbekannten) Tatausführenden bedient, geschehen; auch "Kettenbestimmung" ist Bestimmungstäterschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0089581Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.11.2018